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Wetterwarnungen - Waldbrandindex
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1 - keine Gefahr

2 - geringe Gefahr

3 - mittlere Gefahr

4 - hohe Gefahr

5 - sehr hohe Gefahr

Verhalten
Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Stufe gelten automatisch auch für die höheren Stufen.

Stufe 1 - keine Gefahr

Stufe 2 - geringe Gefahr
Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

Stufe 3 - mittlere Gefahr
Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.

Stufe 4 - hohe Gefahr
Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.
öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.

Stufe 5 - sehr hohe Gefahr
Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Forstdienstmitarbeiter und Waldbesitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.
Berechnung der Waldbrandgefahr
Die Karte stellt die aktuelle Waldbrandgefährdung nach internationaler Stufeneinteilung in regionalisierter Form dar.


Das Modell, das diese Indizes berechnet greift auf Mittagswerte der Lufttemperatur, der relativen Luftfeuchte, der Windgeschwindigkeit und auf 24-stündige Niederschlagssummen (im Frühjahr auf morgendliche Schneehöhenmessungen) zurück. Aber nicht nur meteorologische Parameter allein sind ausschlaggebend für die Waldbrandgefahr, sondern auch der Stand der Vegetation. Zeigerpflanzen (das sind Pflanzen, die bestimmte Umweltbedingungen wie z. B. den Stickstoffgehalt des Bodens, Luftverschmutzung oder Nässe- bzw. Trockenheit anzeigen) spielen eine wichtige Rolle. Mit ihnen wird die phänologische Entwicklung des Waldbodenbewuchses und des Kronenraums abgeschätzt. Wenn das frische Ergrünen der Bodenvegetation und die Belaubung der Kronen abgeschlossen sind, wird die Ausbreitung der Waldbrände gedämpft und die Gefahr niedriger bewertet.
Aber nicht alle Baumarten sind gleichermaßen zündanfällig. Waldbrandstatistiken zeigen, dass unterschiedliche Bestandstypen in unterschiedlichem Maße von Waldbränden bedroht sind. Es hat sich deshalb als sinnvoll und ausreichend erwiesen, die Waldlandschaften - je nach ihrer Zünd- und Brennfähigkeit - in drei unterschiedliche Klassen zu unterteilen. Die mit dieser Klasseneinteilung verbundenen Gefährdungskorrekturen werden bei der abschließenden Bewertung des Waldbrandrisikos berücksichtigt.
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